Verschiedene Versicherungs- und Finanzberater im Vergleich: Wo liegen die Unterschiede in den Dienstleistungen rund um Finanzberatung und Versicherungsberatung?
Je nach Bedarf und Zielvorstellung gibt es unterschiedliche Wege zu einer guten Beratung.
Grundsätzlich ist zwischen Finanzberatung (Bank und Investment) und Versicherungsvermittlung/-beratung (Versicherungen) zu unterscheiden.
• Angestellte Berater der Banken und Sparkassen
Die Beratungsleistungen rund um Finanzen und zum Teil als Versicherungen bieten etwa Banken und Sparkassen in Deutschland. Allerdings wurden in den letzten Jahren auch im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und des hohen Kostendrucks zahlreiche Filialen geschlossen und die Anzahl der Finanzberater reduziert. Laut einer Bundesbank-Statistik1 aus 2023 (https://www.bundesbank.de/de/statistiken/statistische-fachreihen/-/1-zahl-der-kreditinstitute-und-ihrer-zweigstellen-807844) haben die Banken und Sparkassen ihr Netz an Zweigstellen 2022 weiter verkleinert – auf 20.446 Filialen. Die Zahl der Zweigstellen aller Anbieter verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.266 Standorte. Großbanken decken nur noch 18,2 Prozent des gesamten Angebots ab.
Neben der Filialschließungen wird das Dienstleitungsangebot zum Teil eingeschränkt: Umfassende Finanzberatung wird nicht mehr in allen Filialen angeboten. In den letzten Jahren haben viele Kreditinstitute die Dienstleistungen ihrer Finanzberater/-innen an größeren Standorten konzentriert, was für Kunden immer öfter einen längeren Weg zu einem Ansprechpartner in einer Bank oder Sparkasse erfordert.
Die dortigen Finanzberater/-innen sind meist kaufmännische Angestellte, die einen Arbeitsvertrag mit dem Institut haben. Sie erhalten in der Regel ein festes Gehalt, mitunter zusätzlich erfolgsabhängige variable Vergütungen.
• Selbstständige Berater der Banken und Sparkassen
Seit einiger Zeit gibt es auch Beratungsdienstleistungen, die von selbständigen Beraterinnen und Beratern der Banken und Sparkassen angeboten werden. Die Geschäftsräume, in denen Finanzberatungen stattfinden können, ähneln denen von klassischen Bankfilialen bzw. finden in den Räumlichkeiten der Banken und Sparkassen statt. Allerdings ist der Status der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort ein anderer: In dieser Form des Bankvertriebs sind diese Finanzberater in der Regel Handelsvertreter gemäß § 84 HGB und gebundene Vermittler. Bei der Finanzberatung und ihren Finanzdienstleistungen nehmen sie die Interessen der Bank bzw. des Produktanbieters wahr. Üblicherweise erhalten sie Abschluss- sowie laufende Provisionen für ihre Tätigkeit als Finanzberaterin oder Finanzberater.
Bei Banken und Sparkassen führt etwa der Abschluss eines Vertrages über ein Tagesgeldkonto oder einen Kredit dazu, dass die Institute über die Zinsmarge verdienen. Interessiert sich die Kundin oder Kunde im Rahmen der Finanzberatung beispielsweise für einen Investmentfonds oder einen Bausparvertrag, kann die anschließende Vermittlung eines entsprechenden Finanzproduktes der Bank oder Sparkasse eine Provisionseinnahme bringen. Häufig arbeiten Banken und Sparkassen im eigenen Konzern mit Bausparkassen und Kapitalanlagegesellschaften zusammen. Auch über diese Ebene profitieren sie davon, wenn Mittelzuflüsse von Kundinnen und Kunden an Unternehmen in der eigenen Gruppe weitergeleitet werden.
• Versicherungsvermittler
Wer im Bereich Versicherungen eine Beratung keine Zweigstelle aufsuchen möchte, sondern lieber persönliche Beratung zum Beispiel zuhause wünscht, kann auch auf das Angebot von Vermittlern zugreifen.
Bis zum 1. Oktober 2023 waren insgesamt 183.055 Versicherungsvermittler und Versicherungsberater registriert (Quelle: DIHK). Davon sind rund 112.300 gebundene Versicherungsvermittler, die ausschließlich Produkte eines Unternehmens anbieten.
Wenn Versicherungsvermittler die erforderlichen gesetzlichen Qualifikationen vorweisen, dürfen sie auch Finanzprodukte vermitteln. So gibt es im Bereich der Versicherungen gebundene Vermittler, die Finanzberatungen entweder als festangestellte Mitarbeiter (Handlungsgehilfen) oder Selbständige (Handelsvertreter) durchführen.
Daneben gibt es Finanzberatungen auch im Kreis der rund 29.000 Versicherungsvertreter mit Erlaubnis, die ihre Leistung allerdings im Auftrag von mehreren Versicherungsunternehmen erbringen. Für vermittelte Finanzprodukte erhalten sie Provisionen von den Anbietern. Dazu gehören auch Vermögensberater/-innen, die für die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) tätig sind.
• Vermögensberater der DVAG
In mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen arbeiten selbstständige Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Unternehmensgruppe Deutsche Vermögensberatung. Sie sind als gebundene Vermittler gemäß § 34d Abs. 7 GewO tätig.
Die Arbeitsweise der Vermögensberater zeichnet die Allfinanzberatung aus – branchenübergreifende Beratung, die verschiedene Bereiche umfasst. Von Geldanlage, Investment, Baufinanzierung und Bausparen bis hin zu Absicherung und Altersvorsorge: Kunden bekommen hier umfassende Beratung und Betreuung von einem Ansprechpartner, aus einer Hand und über viele Jahre hinweg – im Rahmen einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Die Vermögensberater/-innen gehen bei ihrer Beratung in vier Schritten vor:
- Erfassung der finanziellen Lage sowie der Wünsche und Ziele der Kunden
- Auswertung und Vermögensplanung mit Qualitätssiegel
- Persönliche Beratung, abgestimmt auf Ziele und Wünsche der Kunden
- Umsetzung der erstellten und abgestimmten Vermögensplanung
Im Mittelpunkt der Allfinanzberatung durch die Vermögensberater/-innen der DVAG steht der Kunde mit seinen persönlichen und finanziellen Zielen und Wünschen. In enger Abstimmung mit dem Vermögensberater wird eine langfristige Vorsorge- und Absicherungsstrategie ausgearbeitet, die verschiedene, ineinandergreifende Maßnahmen aus wichtigen Finanz- und Versicherungsbereichen umfasst.
Vermögensberater/-innen begleiten ihre Kunden ihr Leben lang und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite, auch wenn sich die persönliche Situation der Kunden ändert – zum Beispiel, Familienzuwachs, Immobilienerwerb oder neuer Job. Sie motivieren und helfen ihren Kunden, an finanziellen Zielen zu arbeiten, staatliche Förderungen optimal zu nutzen oder mit der richtigen Strategie gut fürs Alter vorzusorgen.
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) ist Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung. Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe.
• Makler
In Deutschland gibt es außerdem über 46.000 Makler, die Versicherungen und Finanzberatung anbieten. Makler sind selbständig und nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Sie arbeiten in der Regel mit mehreren Partnergesellschaften zusammen. Makler erhalten Provisionen für die Vermittlung von Finanz- oder Versicherungsprodukten.
Die Makler gelten nach dem deutschen Handelsrecht als Kaufleute. Ihre Rechte und Pflichten sind durch den Maklervertrag geregelt und finden sich unter anderem im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) wieder.
• Honorarberater
Wer eine Finanzberatung in Anspruch nehmen will und bereit ist, dafür zu bezahlen, kann dazu eine Honorarberaterin oder einen Honorarberater beauftragen. Während eben eine Beratung bei Banken, Sparkassen, gebundenen Vermittlern, Mehrfachagenten oder Maklern in den meisten Fällen erst einmal kostenlos erscheint und erst durch eine mögliche anschließende Produktvermittlung quersubventioniert wird, zahlt man bei einer Honorarberatung in der Regel direkt für Dienstleistungen ein Honorar.
Solche Honorare können etwa als Zeithonorar in Euro pro Stunde, als Pauschalhonorar pro Leistung, als Umsatzhonorar (beispielsweise je nach Prämienhöhe), als Erfolgshonorar (etwa bemessen an der Wertentwicklung) oder als Honorar mit Bezug zur Größe des verwalteten Vermögens. Honorare, die nach Zeit berechnet werden, weisen oft Stundensätze auf, die über 150 Euro pro Stunde betragen.
• Vermögensverwalter
Honorare, die als Anteil des betreuten Vermögens bemessen werden, sind üblich bei Vermögensverwaltern. Hierbei handelt es sich um eine Finanzdienstleistung, die sich mit dem Management von angelegtem Vermögen beschäftigt. Vermögensverwalter erbringen nicht allein eine Finanzberatung, sondern treffen auch Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen für ihre Kunden.
Für die klassische Vermögensverwaltung sind Kosten in Höhe von 0,5 bis 2 Prozent pro Jahr des verwalteten Vermögens üblich. Zusätzlich fallen Kosten für Transaktionen sowie Depot- und Kontoführung bei der Depotbank an. Oft wird bei Vermögensverwaltern eine Mindestanlagesumme in Höhe von 200.000 bis 500.000 Euro vorausgesetzt.