„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
Diesmal: Der BGH hat entschieden, dass Lebensversicherer wie bisher die ersten Beitragszahlungen bis zur Hälfte dazu nutzen dürfen, zunächst einmal die Abschlusskosten zu bezahlen. In Fachkreisen nennt man das „zillmern“.
Die Kritik: Dadurch wären Kunden benachteiligt, die ihren Vertrag vorzeitig kündigen, und genau deshalb stellen die Zeitungen die Lebensversicherung wieder einmal als „schlechtes Geschäft“ und die Lebensversicherer als „Abzocker“ dar (sh. z.B. Kölner Stadtanzeiger vom 12. September 2013, S. 10).
Was hätte man auch schreiben können, als Redakteur einer Tageszeitung? Z.B. eine Aussage wie folgt:
„Es gibt für die private Altersversorgung kein besseres Produkt als die private Rentenversicherung, und nahezu jeder in Deutschland ist auf eine solche Zusatzversorgung zwingend angewiesen, um nicht in der Altersarmut zu enden. Das Urteil des BGH ist deshalb zu begrüßen, denn es honoriert diejenigen, die ihren Vertrag bis zum Ende durchhalten. Und es verhindert höhere Rückkaufswerte und damit zusätzliche Anreize, die im Alter dringend benötigte private Zusatzrente schon in jungen Jahren zu verfrühstücken“.
Schade, dass so etwas wohl Wunschtraum bleiben wird. Denn es sind ja nur schlechte Nachrichten gute Nachrichten.
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