„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
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Mini-Jobber zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und erhalten deshalb auch keine Riesterzulagen. Verzichtet hingegen der Mini-Jobber auf die Versicherungsfreiheit und stockt den vom Arbeitgeber entrichteten Beitrag (15 Prozent bei Unternehmen / 5 Prozent bei privaten Haushalten) auf die derzeit gültigen 19,9 Prozent auf, kann auch Riesterförderung beantragt werden.
Das rechnet sich allemal: Bei einem Maximalverdienst von 400 Euro im Monat müßten vom Mini-Jobber (bei Beschäftigung durch ein Unternehmen) 19,60 Euro bzw. (bei Beschäftigung durch einen privaten Haushalt) 59,60 Euro pro Monat in die Rentenkasse eingezahlt werden.
Im Gegenzug können Riesterzulagen in Höhe von 154 Euro (Grundzulage) sowie Kinderzulagen zwischen 154 und 185 Euro geltend gemacht werden.
Bleibt unterm Strich: Wer in der Lage ist, als Mini-Jobber ein wenig Geld für die Rente beiseite zu legen, fährt auch in diesem Fall mit der Riester-Rente sehr gut.
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