
„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
Stoff gibt es ja genug. Obgleich fast nie etwas Positives geschrieben wird, was den vielen hunderttausend seriös und kompetent arbeitenden Beratern in keiner Weise gerecht wird.
Das Hauptproblem aber: Tendenziöse und fachlich inkorrekte Darstellungen, die das Negativbild prägen (sollen?).
Nun meldet sich „SUPERillu“ zum Thema (Ausgabe vom 17. Januar 2013, S. 49).
Berater von Vertrieben wie der DVAG unterlägen keinen Meldepflichten, und der Kunde habe keine Möglichkeit, sich bei „übergeordneten Instanzen“ zu beschweren, so das Blatt.
Nun, das stimmt nicht:
Wie man sieht: Reichlich Meldepflichten und Möglichkeiten der Ansprache. Davon jedoch im Beitrag kein Wort.
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P.S.: Wen es interessiert – hier gibt es Zahlen und Informationen zur Entwicklung der BaFin-Beschwerden zu Vermögensberatern der DVAG:
Blogbeitrag vom 22. April 2011 (BaFin-Beschwerden – Vermögensberater von der Eingabe betroffen)
Blogbeitrag vom 13. April 2012 (Beschwerdequoten der großen Lebensversicherer)
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