Fatale Folgen
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
Daran fühlt man sich erinnert, studiert man die Ergebnisse der von mehreren Versicherern in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung, die den Namen „Verbraucherschutz durch Vergütungsmodelle im Finanzvertrieb – Handlungsbedarfe und -optionen“ trägt.
Im Rahmen dieser Studie wurden 2.088 Verbraucher nach ihren Präferenzen für Vergütungsformen in der Finanzberatung befragt. 144 davon gaben an, sich gegen Honorar beraten zu lassen, und das, obwohl es bundesweit nur knapp 200 Honorarberater gibt.
Was auf den ersten Blick wie eine statistische Fälschung aussieht, hat vermutlich einen ganz anderen Hintergrund: Auf dem Markt tummelt sich eine Vielzahl von Maklern, die beides anbieten: Provisions- und honorarbasierte Beratung, gelegentlich auch – ohne Kenntnis des Kunden – beides zusammen bei ein und dem gleichen Kunden, ein Mißstand, der gesetzlich verboten werden müßte.
Die Studie fördert weitere Ergebnisse zu Tage: 573 der 2.088 Befragten (= 27 %) nehmen in Vorsorgefragen gar keine Beratung in Anspruch. Gleichzeitig sei gerade diese Gruppe in Versorgungsfragen schlecht informiert und unterversorgt, darüber hinaus nicht bereit, für Beratung ein Honorar zu bezahlen. „Wenn die Politik die Honorarberatung verpflichtend macht, könnte das dem politischen Ziel eines höheren Versorgungsgrades zuwiderlaufen“, so die Verfasser der Studie in der FAZ vom 13. Juli 2010 (Seite 18).
Gerade einmal 100 Euro Honorar würden diejenigen bezahlen, die dieser Vergütungsform gegenüber offen sind. Auch dies zeigt: Die Honorarberatung hat im Grunde keine Chance auf flächendeckende Akzeptanz. Denn die Stundensätze der Honrarberater liegen bei 150 Euro und darüber.
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
In England sind Abschlussprovisionen in der Finanzbranche seit dem Jahr 2013 nahezu vollständig verboten, in anderen europäischen Ländern teilweise.