
„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
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Die zurückliegende Gesundheitsreform beinhaltete unter anderem die neue Regelung, dass vollversicherte Kunden eines privaten Krankenversicherers auch dann Anspruch auf Versicherungsleistungen aus medizinischer Notversorgung haben, wenn die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden.
Werden die Beiträge dauerhaft nicht bezahlt, findet automatisch eine Umtarifierung in den Basistarif statt. Die privaten Krankenversicherer werden also durch die Gesundheitsreform dazu gezwungen, Leistungen (= Kostenerstattung) ohne Gegenleistung (= Beitrag) zu erbringen, ohne den Vertrag kündigen zu können.
Kein Wunder, dass das Schule macht. Denn laut Capital Heft 08/2010 (Seite 126) gibt es in der PKV schon jetzt fast 50.000 Vollversicherte, die seit mehr als einem halben Jahr ihre Beiträge nicht bezahlen (können).
Was wird die Konsequenz sein?
Private Krankenversicherer dürfen nicht – so wie die GKV – mit Zuschüssen aus Steuermitteln rechnen, wenn die Beitragseinnahmen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Also bleibt nur, die zusätzlichen Kosten auf die Beiträge derjenigen aufzuschlagen, die vertragsgemäß ihre Beiträge entrichten.
Die Folge: Der Beitrag im Basistarif könnte in den nächsten Jahren drastisch ansteigen. Es sei denn, die Politik korrigiert diesen nach Grundsätzen der Versicherungstechnik unhaltbaren Zustand.
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