Verletzt im Ehrenamt?

Ein Hoch auf alle Ehrenamtlichen! Ob Sportverein, Seniorenbegleitung oder Essensausgabe: Sich zu engagieren ist super. Doch wie bin ich im Ehrenamt abgesichert, wenn etwas passiert?

Rund 28,8 Millionen: So viele Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich*. Ob Sport, Soziales, Kultur oder Politik: Die Möglichkeiten sich zu engagieren sind vielfältig und werden am 5. Dezember, dem Tag des Ehrenamts, gefeiert. Doch so sichtbar der Einsatz der Menschen an diesem Tag ist, so unklar ist oft die Frage der Absicherung bei Unfällen oder verursachten Schäden.

Wie bin ich abgesichert?

Knapp 10 Millionen Deutsche engagieren sich in einem Sportverein – mehr als in jedem anderen Ehrenamt. Doch nicht nur hier ist die Verletzungsgefahr bisweilen groß. Was also tun, wenn etwas passiert? Theoretisch hat jeder, der sich ehrenamtlich betätigt, Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung – unter folgenden Voraussetzungen: Die Tätigkeit muss freiwillig, unentgeltlich, kontinuierlich, für eine anerkannte Organisation und im Interesse der Allgemeinheit sein.

Sind nicht alle Punkte erfüllt, benötigt man eine private Unfallversicherung. So springt die Gesetzliche beispielsweise nur ein, wenn sich der Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet oder auf dem direkten Weg dorthin. Wer als Kursleiter auf dem Rückweg vom Training noch einkaufen geht und danach einen schweren Fahrradunfall hat, wäre ohne eine private Unfallversicherung nicht abgesichert. Aber eine Private ist nicht nur beim Thema Ehrenamt eine gute Idee, um auf der sicheren Seite zu sein.

Und wenn ich einen Schaden verursache?

Auch hier gibt es Unterschiede. Manchmal stellt der Träger, bei dem das Ehrenamt ausgeübt wird, keinen Versicherungsschutz für die Ehrenamtlichen bereit. Dann ist eine private Haftpflichtversicherung ratsam. Wer hingegen ein öffentliches oder hoheitliches Ehrenamt ausübt, beispielsweise als Schöffe, darf dieses gar nicht über die private Haftpflicht absichern. In diesen Fällen besteht aber üblicherweise Versicherungsschutz über die Kommune oder die Behörde. Wer unsicher ist, sollte in jedem Fall vorab bei der jeweiligen Organisation nachfragen.

Darf ich im Ehrenamt Geld verdienen?

Per Definition gibt es im Ehrenamt kein Gehalt. Dennoch sind Aufwandsentschädigungen möglich. Ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird, entscheiden jeder Verein und jede Organisation selbst. Um steuerfrei zu bleiben, gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten aber gleichermaßen die Grenze von 840 Euro im Jahr.

*Quelle: Aktueller Freiwilligensurvey 2019. Basis der Prozentzahlen sind alle Befragten.