Umverteilung

Sie ist ohnehin ein eklatanter Verstoß gegen marktwirtschaftliche Prinzipien - die so genannte Nichtzahlerregelung in der PKV, nach der Vollversicherte im Basistarif auch dann Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie ihren Beitrag nicht mehr bezahlen.

Interessant und erschreckend ist in diesem Zusammenhang ein aktuelles Urteil des LG Stuttgart (Versicherungsjournal vom 24. Mai 2012). Dieses „zwingt“ einen hoch verschuldeten, PKV-Vollversicherten aus einem Komforttarif in den Basistarif, um so das pfändbare Einkommen zu vergrößern.

Die Gläubiger werden sich freuen.

Nicht aber die Versichertengemeinschaft. Denn es wird im Einzelfall nicht lange dauern, bis ein hoch verschuldeter Kunde „notgedrungen“ die Nichtzahlerregelung in Anspruch nehmen wird. Dann zahlt die Versichertengemeinschaft die Schulden zurück.