Fatale Folgen
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
1. Deckelung der Provisionen auf 9 Monatsbeiträge, längere Provisionshaftzeiten und Umdeckungsverbot in der Krankenversicherung.
2. Verbot von Provisionen für unabhängige Berater.
Zu 1: Das hat sich die Branche selbst zuzuschreiben. Denn wenn es Versicherer gibt, die hinlänglich bekannten KV-Spezialvertrieben 15 und mehr Monatsbeiträge Abschlußprovision bezahlen und diese Vertriebe die Verträge dann nach zwei Jahren – gegen erneute Abschlußprovision – auf einen anderen Versicherer umdecken, ist es kein Wunder, dass der Gesetzgeber wegen des Fehlverhaltens einiger weniger eingreift. In jedem Fall eine starke Beschneidung der Umsatzmöglichkeiten für die erwähnten Spezialvertriebe und für bestimmte Makler, die bislang sehr hohe Provisionen erhalten und ihren Status für systematische Umdeckungen genutzt haben. Nicht betroffen: Der gebundene Vermittler, dessen Provision im „Normalbereich“ liegt und der aufgrund seines Status gar nicht mehrfach umdecken kann.
Zu 2: Ein Vorschlag aus Brüssel, der vor allem die Makler hart treffen würde. Denn die sind es, die sich am Markt als unabhängige Berater bezeichnen und – im Privatkundengeschäft – wohl zu über 90 Prozent von den Produktpartnern über Provision bezahlt werden. Wenn dies für unabhängige (ungebundene) Vermittler tatsächlich verboten werden sollte, haben die Makler nur noch die Möglichkeit, sich über Honorare, die der Kunde direkt bezahlt, zu refinanzieren. Eine große Herausforderung. In jedem Falle ein ganz wichtiges Gegenargument für jeden, der heute mit dem Gedanken spielt, Makler zu werden.
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
In England sind Abschlussprovisionen in der Finanzbranche seit dem Jahr 2013 nahezu vollständig verboten, in anderen europäischen Ländern teilweise.