Fatale Folgen
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
Dabei schwingt mit: Der Provision als eine über Jahrzehnte etablierte Vergütungsform für Vermittler und Berater auf dem Finanzmarkt soll etwas entgegen gestellt werden, was vermeintlich besser ist.
Was dabei oft übersehen wird: Die Provision ist weit besser als ihr Ruf. In einer kleinen Serie wollen wir dies mit insgesamt 10 schlagkräftigen Argumenten hinterlegen.
Heute:
Höhe der Vergütung
Beratungshonorare sind umsatzsteuerpflichtig. Für private Haushalte wäre deshalb unter sonst gleichen Bedingungen die Honorarberatung in jedem Falle deutlich kostenintensiver.
Möchte also beispielsweise ein Kunde seine Lebensversicherung vorzeitig beenden, das Bezugsrecht ändern oder den Vertragsumfang reduzieren und nimmt dabei Leistungen eines Honorarberaters in Anspruch, wird er dafür – anders als bei Provisionsberatung – in jedem Einzelfall gesondert nach Zeitaufwand bezahlen müssen. Alternativ schließt der Kunde mit seinem Honorarberater eine laufende Vergütungsvereinbarung ab, z.B. mit einem monatlichen Servicehonorar. Dieses wäre auch dann zu entrichten, wenn keine Beratung in Anspruch genommen wird.
Bisher erschienen in unserer Serie:
Teil 7: Qualität der Beratung
Teil 6: Bedrohung eines Berufsstandes
Teil 5: Politische Motivation
Teil 4: Empirische Relevanz
Teil 3: Wettbewerb als Ordnungsprinzip
Teil 2: Sozialer Ausgleich
Teil 1: Sozialpolitische Aspekte
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
In England sind Abschlussprovisionen in der Finanzbranche seit dem Jahr 2013 nahezu vollständig verboten, in anderen europäischen Ländern teilweise.