Provisionen – viel besser als ihr Ruf (8)

Mit dem zum 1.August 2014 in Kraft getretenen Honorarberatungsgesetz will die Politik die Honorarberatung auf dem deutschen Finanzmarkt regeln und fördern.

Dabei schwingt mit: Der Provision als eine über Jahrzehnte etablierte Vergütungsform für Vermittler und Berater auf dem Finanzmarkt soll etwas entgegen gestellt werden, was vermeintlich besser ist.

Was dabei oft übersehen wird: Die Provision ist weit besser als ihr Ruf. In einer kleinen Serie wollen wir dies mit insgesamt 10 schlagkräftigen Argumenten hinterlegen.

Heute:

Höhe der Vergütung

Beratungshonorare sind umsatzsteuerpflichtig. Für private Haushalte wäre deshalb unter sonst gleichen Bedingungen die Honorarberatung in jedem Falle deutlich kostenintensiver.

Möchte also beispielsweise ein Kunde seine Lebensversicherung vorzeitig beenden, das Bezugsrecht ändern oder den Vertragsumfang reduzieren und nimmt dabei Leistungen eines Honorarberaters in Anspruch, wird er dafür – anders als bei Provisionsberatung – in jedem Einzelfall gesondert nach Zeitaufwand bezahlen müssen. Alternativ schließt der Kunde mit seinem Honorarberater eine laufende Vergütungsvereinbarung ab, z.B. mit einem monatlichen Servicehonorar. Dieses wäre auch dann zu entrichten, wenn keine Beratung in Anspruch genommen wird.

Bisher erschienen in unserer Serie:

Teil 7: Qualität der Beratung
Teil 6: Bedrohung eines Berufsstandes
Teil 5: Politische Motivation
Teil 4: Empirische Relevanz
Teil 3: Wettbewerb als Ordnungsprinzip
Teil 2: Sozialer Ausgleich
Teil 1: Sozialpolitische Aspekte