Marketing
Es gibt gutes und weniger gutes Marketing.
Herangezogen wird der Fall einer älteren Dame, die, motiviert durch einen Anlageberater, 40.000 Euro in Schiffsfonds angelegt hat und nun mit einem Totalverlust rechnen muss.
Es ist richtig: Die Vorschriften zur Qualifizierung, Haftung und Überwachung solcher Anlageberater entstehen gerade erst, und ganz sicher ist hier die Dringlichkeit weit höher als z.B. bei gebundenen Vermittlern, die – so wie die Vermögensberater der DVAG – auf das Angebot vergleichbarer Produkte generell und ausnahmslos verzichten.
Die Frage ist: Was sind die richtigen Mittel, um angemessenen Verbraucherschutz zu gewährleisten?
Speziell das Land Nordrhein-Westfalen mit dem grünen Verbraucherschutzminister Remmel, so die WamS, will für diesen Zweck die Verbraucherzentralen zu entscheidenden Marktwächtern ausbauen.
Ein Vorschlag, der ordnungspolitisch bedenklich ist. Denn einerseits werden die Verbraucherzentralen überwiegend aus Steuermitteln bezahlt – das vielleicht noch vertretbar. Und zum anderen beraten die Verbraucherzentralen selbst in Finanz- und Anlagefragen, und zwar gegen Honorar. Die Marktüberwachung würde also in diesem Falle von Seiten des Staates – gefördert durch Steuermittel – auf einen aktiven Marktteilnehmer und Wettbewerber übertragen werden.
Man stelle sich vor, das Bundeskartellamt überwacht den Wettbewerb, bietet aber zugleich selbst Benzin oder Arzneimittel an. Es kann nicht richtig sein, dass aktive Marktakteure den hoheitlichen Auftrag erhalten, Wettbewerber zu überwachen.
Die Konsequenz wäre, den Verbraucherzentralen eine Finanz- und Anlageberatung gegen Honorar zu untersagen. Erst dann wäre die Voraussetzungen für neutrale Überwachung in diesem Punkt gegeben.