
Marktbereinigung
Es war zu erwarten: Der neue § 34f der Gewerbeordnung wird zu einer Marktbereinigung führen.
Thema
Es war zu erwarten: Der neue § 34f der Gewerbeordnung wird zu einer Marktbereinigung führen.
Bis 2012 mussten Kunden einer Bank, die sich falsch beraten fühlten und dagegen rechtlich vorgehen wollten, den ordentlichen Gerichtsweg gehen. Dies konnte ...
Immer mehr sind die Menschen auf den Rat eines eigenständigen Vermögensberaters angewiesen, wenn es um den Vermögensaufbau geht.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung. In einer kleinen Serie wollen wir d...
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Ausführlich beschäftigte sich die WELT AM SONNTAG vom 3. Juni 2012 mit so bezeichneten "Finanzhaien", also freien Anlageberatern, die z.B. Schiffsfonds oder...