„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
Strittig ist hingegen die Frage, wer für die Beaufsichtigung der Vermittler zuständig ist. Normalerweise wäre es die BaFin, der Gesetzentwurf sieht jedoch eine Beaufsichtigung durch die Gewerbeämter vor. Diese wollen nicht, da ihnen die Kompetenz fehlt und hohe Kosten für die Überwachung drohen. Außerdem ist davon auszugehen, dass bei diesem Modell die Überwachungspraxis aufgrund der großen Zahl von Gewerbeämter höchst unterschiedlich sein wird.
Spricht also Vieles für die BaFin, doch auch diese verfügt nicht über die notwendigen Kapazitäten zur Überwachung des Gesamtmarktes. Und auch die BaFin müsste die Kostenfrage klären: Bislang wird die Behörde von den überwachten Unternehmen – Banken und Versicherern – im Umlageverfahren finanziert. Wird dieses Prinzip beibehalten, müßten zukünftig auch die Vermittler von geschlossenen Fonds und Produkten des grauen Kapitalmarktes „Gebühren“ an die BaFin entrichten.
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