Fatale Folgen
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
Einen interessanten Vergleich stellt Börse Online an (s. Versicherungsjournal vom 26. Mai 2011). Untersucht wurde, inwieweit sich die monatlichen Leistungen aus privaten Rentenversicherungen unterscheiden - jeweils bei "klassischen" Tarifen mit Abschlussprovision und Beratung durch den Außendienst, bei Tarifen von Direktversicherern ohne Abschlussprovision und ohne Außendienstberatung sowie bei Nettotarifen, die nur über Honorarberater bezogen werden können.
Schenkt man den Befürwortern der Honorarberatung Glauben, müssten die Nettotarife weit höhere Leistungen vorsehen, denn die anfallenden Kosten für die Honorarberatung sind gesondert zu entrichten. Ebenso wäre zu erwarten gewesen, dass die Tarife der Direktversicherer provisionsbasierte Tarife um Längen schlagen.
Genau das Gegenteil ist der Fall: Die Unterschiede zwischen den drei Tarifvarianten sind minimal. Deshalb das Resumée von Börse Online: „Schlechte Honorartarife werden mühelos durch gute Provisionstarife und Direktpolicen getoppt“.
Warum also sollte der Kunde auf professionelle Beratung gegen Provision verzichten, wenn dies die monatlichen Rentenleistungen so gut wie gar nicht schmälert?
Und: Mag es sein, dass nur solche Lebensversicherer Honorartarife zur Verfügung stellen, deren Leistungsfähigkeit hinter der anderer deutlich zurück bleibt? Ist es dann tatsächlich mit der Idee der (unabhängigen) Honorarberatung vereinbar, dass Honorarberater auf die Angebote solcher Versicherer mit marktunterdurchschnittlichen Leistungen zurückgreifen (müssen)? Anders ausgedrückt: Was nutzt dem Kunden Honorarberatung, wenn die hierfür zur Verfügung stehenden Tarife im Leistungsniveau unterdurchschnittlich sind?
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
In England sind Abschlussprovisionen in der Finanzbranche seit dem Jahr 2013 nahezu vollständig verboten, in anderen europäischen Ländern teilweise.