„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
Und irgendwie gingen die Kassen dabei davon wohl aus, dass sie das einfach so dürfen, also auch ohne Registrierung als zugelassener Versicherungsvermittler.
Nicht einzusehen, denn die für die Registrierung notwendige Ausbildung mit Sachkundenachweis geht weit über das hinaus, was fachlich von einem Mitarbeiter einer Kranken- oder Ersatzkasse gefordert wird.
Diese Auffassung vertreten nunmehr auch die Gerichte bis hin zum BGH. Denn dieser hat im Rahmen eines Verfahrens gegen die AOK Nordost verfügt, dass auch Kranken- und Ersatzkassen eine Registrierung im Vermittlerregister benötigen, wenn sie Versicherungen vermitteln wollen.
Gut so, denn auf Märkten sollte Chancengleichheit bestehen, und die war hier nicht gegeben.
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