„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
Empfiehlt ein Vermittler seinem Kunden, eine bestehende Krankheitskostenvollversicherung zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln, kann dies zu erheblichen Problemen führen: Nimmt nämlich der neue Versicherer den Antrag aufgrund des Gesundheitszustandes des Kunden nicht an, kann dieser ganz schnell ohne Versicherungsschutz dastehen und der Vermittler haftet für den entstandenen Schaden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vermittler aus den Antworten des Kunden auf die im Antrag enthaltenen Gesundheitsfragen hätte erkennen können, dass die Antragsannahme nicht sicher ist. Nachzulesen im Versicherungsjournal vom 19. Januar 2011.
Also: Im Zweifel erst einen Probeantrag stellen und den bestehenden Vertrag erst dann kündigen, wenn eine Antragsannahme vorliegt. Sonst wird´s gefährlich.
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