Kapriolen
So manche Kapriole hat die anhaltende Phase der Null- und Negativzinsen bereits hervorgebracht.
Der Hauptgrund: Falschberatung beim Wertpapierkauf bzw. fehlende Hinweise der Bankberater auf das Risiko einer Geldanlage (siehe DIE WELT vom 2. September 2012).
Und so erstaunt es schon, dass die anstehende Regelung des §34f GewO, über die die Beratungsqualität im Anlagegeschäft erhöht werden soll, für die Bankangestellten nicht greift, da diese nicht eigenständig haften und im Regelfall zum Bankkaufmann/-kauffrau IHK ausgebildet wurden.
Dies wiederum zeigt: Qualifikation ist eben auch nicht alles. Denn diese nutzt gar nichts, wenn bei der Beratung nicht der Bedarf und die Kenntnisse des Kunden an vorderster Stelle standen.