Einzelkämpfer

Nachfolgend ein Zitat aus der aktuellen Ausgabe 5 / 2012 des Finanzmagazins procontra (S. 53) zu den hohen Anforderungen des neuen §34f GewO:

„Ein Finanzdienstleister als Einzelkämpfer ist spätestens ab 1. Januar 2013 – mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts – allein überfordert. Die notwendige Professionalisierung und Anpassung an die deutlich höheren Anforderungen sind nur mit professionellen Partnern zu stemmen“.

Stimmt, diese Auffassung teilen wir.

Und es gibt wohl – auch bei diesem Thema – keinen professionelleren Partner als die DVAG Deutsche Vermögensberatung, Nummer 1 der eigenständigen Allfinanzvertriebe.