Fatale Folgen
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
Eine Studie mit interessanten und schwerwiegenden Ergebnissen zur Honorarberatung hat das PFI Private Finance Institute an der European Business School veröffentlicht: Es ging um Einschätzungen von ungebundenen Vermittlern und Beratern in der Finanzbranche zur Honorarberatung, also um die Einschätzungen derjenigen, die die Honorarberatung betreiben und (teilweise) befürworten.
Einige der Ergebnisse:
Was die Umfrageergebnisse deutlich machen: Die Honorarberatung wird von vielen Beratern dazu genutzt, die Provisionsvergütung aufzubessern. Der Kunde zahlt so zwei Mal.
Wenn also Verbraucherschützer die Honorarberatung fördern wollen, sollten sie genau hinsehen, was da in der Praxis bei den ungebundenen Vermittlern und bei den sich so bezeichnenden Honorarberatern geschieht.
Wir als DVAG meinen: Jeder Berater sollte sich Im Rahmen seines Geschäftsmodells einmal und unwiderruflich entscheiden müssen: Entweder zu 100% auf Provisionsbasis oder zu 100% auf Honorarbasis mit Auskehrung sämtlicher Provisionen. Nur das fördert Transparenz. Für die Kunden nachteilige Mischmodelle sind aber heute die gängige Praxis und können – wie man sieht – sehr schnell grenzwertig werden.
Im Übrigen gäbe es nach unserem Vorschlag gerechte „Waffengleichheit“ zu den gebundenen Vermittlern, zu denen im Versicherungsbereich auch die Vermögensberater der DVAG gehören. Denn die haben nicht die Möglichkeit, beliebig bei Kunde A als gebundener und bei Kunde B als ungebundener Vermittler aufzutreten.
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
In England sind Abschlussprovisionen in der Finanzbranche seit dem Jahr 2013 nahezu vollständig verboten, in anderen europäischen Ländern teilweise.