„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
So bedarf es z.B. zur Zeit für die Vermittlung einer Riester-Rente und die Dokumentation des Beratungsgespräches im Rahmen unserer Beratung aufgrund gesetzlicher Vorschriften 6 Unterschriften und 42 Seiten Papierausdruckes.
Zum 1. März 2010 steht nun die nächste „Kapriole“ an: Versicherungsvermittler müssen auf ihren Visitenkarten nicht mehr nur die Anschrift des Ombudsmannes angeben, sondern auch die Gebühren (Festnetz und Mobil), die dem Kunden durch Anruf beim Ombudsmann entstehen.
Es ist inzwischen so weit, dass Visitenkarten von Versicherungsvermittlern jegliche „Symphatie“ verloren haben und stattdessen aussehen, wie das Kleingedruckte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bleibt für alle Beteiligten die Hoffnung, dass der Kunde zukünftig auf der Suche nach seinem Berater vor lauter Information nicht dessen Telefonnummer mit der des Ombudsmannes verwechselt. Denn das würde zu einer weitgehenden Verzerrung der Beschwerdestatistiken des Ombudsmannes führen, diesem aber ein deutlich weiter gehendes Bild über das Aufgabenspektrum von Versicherungsvermittlern nahebringen. 😉
Natürlich haben wir die neue Vorschrift für unsere Vermögensberater längst umgesetzt. Kopfschütteln bleibt dennoch, nicht nur bei uns.
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