Chancengleichheit

Gleiche Chancen - gleiche Pflichten, so soll es sein.

Umso mehr erstaunt es, dass bis heute gesetzliche Krankenkassen private Krankenzusatzversicherungen vermitteln dürfen, ohne dass die Mitarbeiter der Kassen – im Gegensatz zu allen anderen Vermittlern – einen Sachkundenachweis erbringen müssen.

Hier heißt es also: Gleiche Chancen – ungleiche Pflichten.

Im Zuge der Neuordnung der Vermittler-Regulierung soll diesem „Treiben“ ein Ende gemacht werden. Denn zukünftig wird die Verpflichtung zur Ausbildung auch auf die Mitarbeiter der Ersatzkassen ausgeweitet.

Gut so, meinen wir als DVAG Deutsche Vermögensberatung.