Fatale Folgen
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
Unter anderem wurde aus dem Verbraucherministerium vorgeschlagen, dass zukünftig nur noch diejenigen sich als Berater bezeichnen dürfen, die nicht über Provision, sondern über Honorar vergütet werden.
Ein Irrweg, der an der Realität vorbei geht. Denn letztendlich würde damit die Fiktion erzeugt, dass ausschließlich Honorarberater in der Lage sind, zu beraten.
Der Beratung unfähig wären damit: Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Bankberater, Anlageberater, Vermögensberater usw.
Hilfreich wäre es, wenn diejenigen, die solche Ideen entwickeln, einmal drei Monate in der Praxis hospitieren. Denn Vermittlung ohne Beratung ist nicht möglich.
Nur einige Beispiele für die Beratungsfunktion eines Vermögensberaters:
All dies „täglich Brot“ eines Vermögensberaters. Erstaunlich, eine solche Tätigkeit nicht als Beratung bezeichnen zu dürfen.
Auch in Deutschland flammt sie immer wieder auf: Die Diskussion um die Vergütungssysteme im Finanzvertrieb und dabei vor allem die von Verbraucherschützern ...
In England sind Abschlussprovisionen in der Finanzbranche seit dem Jahr 2013 nahezu vollständig verboten, in anderen europäischen Ländern teilweise.