Berater

Immer neue Ideen entstehen, um den Beruf des Vermittlers und Beraters in der Finanzbranche durch gesetzliche Vorschriften zu regulieren und damit auch einzuschränken.

Unter anderem wurde aus dem Verbraucherministerium vorgeschlagen, dass zukünftig nur noch diejenigen sich als Berater bezeichnen dürfen, die nicht über Provision, sondern über Honorar vergütet werden.

Ein Irrweg, der an der Realität vorbei geht. Denn letztendlich würde damit die Fiktion erzeugt, dass ausschließlich Honorarberater in der Lage sind, zu beraten.

Der Beratung unfähig wären damit: Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Bankberater, Anlageberater, Vermögensberater usw.

Hilfreich wäre es, wenn diejenigen, die solche Ideen entwickeln, einmal drei Monate in der Praxis hospitieren. Denn Vermittlung ohne Beratung ist nicht möglich.

Nur einige Beispiele für die Beratungsfunktion eines Vermögensberaters:

  • Bedarfs- und Versorgungslücken offen legen und erklären
  • Staatliche Fördermöglichkeiten ermitteln und erklären
  • Geeignete Produkte ermitteln und erläutern
  • Zusammenhänge und Unterschiede zwischen Produkten aufzeigen
  • Prognoserechnungen erstellen und erklären
  • Möglichkeiten zur Erhaltung / Fortführung bestehender Verträge aufzeigen, z.B. bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden
  • Neuordnung bestehender Verträge bei veränderter Lebenssituation des Kunden, z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung oder Tod
  • Fragen des Kunden beantworten, usw.

All dies „täglich Brot“ eines Vermögensberaters. Erstaunlich, eine solche Tätigkeit nicht als Beratung bezeichnen zu dürfen.