Wie man´s macht …

Wie man´s macht, ist es falsch .

Dieser Grundsatz gilt oft im „richtigen Leben“, aber auch bei der Umsetzung immer neuer, gesetzlicher Regulierungsvorschriften. Wurde noch vor wenigen Jahren der so genannte „Beipackzettel“ zu Finanzprodukten als ein Allheilmittel zur Beseitigung von Intransparenz bei solchen Produkten angesehen, ist auch zu diesem Punkt inzwischen die erwartete Ernüchterung eingekehrt. Und selbst die seit kurzem umgesetzte Standardisierung der Beipackzettel für Riester- und Rürup-Produkte ist schon wieder Gegenstand heftigster Kritik der Verbraucherschützer.

Forderten diese zuächst eine Standardisierung des Kostenausweises, weil jeder Versicherer diesen auf seine Weise vornahm, wird nunmehr der gemeinsam verabschiedete methodische Ansatz zur einheitlichen Berechnung der Effektivkosten kritisiert (siehe Versicherungsjournal vom 23. Januar 2012).

Wie man´s macht ist es falsch … oder: Sturm im Wasserglas. Denn kaum ein Kunde interessiert sich für die Effektivkosten eines Produktes, so wie auch beim Kauf eines Autos kein Mensch sich dafür interessiert, wieviel Promille für den Verkauf, wieviel für die Verwaltung des Autohauses oder wieviel für die Werbung einkalkuliert ist.