Meist recht kontrovers, fest steht aber, dass sich die gesetzlichen Anforderungen an den Maklerberuf durch das Vermittlergesetz deutlich verschärft haben. Doch mit welchen Auswirkungen?
Dazu meldet sich mit Holger Mardfeldt ein namhaftes Vorstandsmitglied des Verbandes Deutscher Versicherungs-Makler VDVM und Holding-Mitglied des ebenso namhaften Maklers Martens und Prahl mit sehr nachdenkenswerten Äußerungen über seinen Berufsstand zu Wort (Versicherungswirtschaft Heft 11, Seite 773 f.).
Hier die wichtigsten seiner Aussagen:
- Einige der großen ungebundenen Finanzvertriebe (wen mag er wohl meinen ?) haben ihre Außendienstler als Makler im Vermittlerregister angemeldet, deren Maklereigenschaft darf aber schwer angezweifelt werden.
- Durch das Aufkommen der Pools haben sich viele bisherige Ausschließlichkeitsvertreter der Versicherer, die es alleine als Makler nicht schaffen würden, dazu entschlossen, unter dem Dach des Pools Kleinstmakler zu werden. Mardfeldt weist hierbei darauf hin, dass es viele Pools gibt, die nicht professionell agieren. Dies wirkt sich unmittelbar auch auf die Qualität dieser Kleinstmakler aus.
- Einige Versicherer wollten wohl für ihre nebenberuflich tätigen Ausschließlichkeitsvermittler die Haftung nicht übernehmen und haben diese aufgefordert, sich im Vermittlerregister als Makler registrieren zu lassen.
- Originalton Mardtfeldt: „Der idealtypische Versicherungsmakler zeichnet sich durch seine Fachkompetenz und seine Unabhängigkeit von einem einzelnen Versicherungsunternehmen und Maklerpools aus“.
Zusammengefasst: Das Berufsbild des Versicherungsmaklers ist durchsetzt mit Pseudomaklern, ein Mißstand, der offensichtlich durch das Vermittlergesetz nicht behoben, sondern eher noch gefördert wurde. Schade!