Marketing
Es gibt gutes und weniger gutes Marketing.
Ein interessanter Beitrag dazu findet sich in der WELT AM SONNTAG vom 27. März 2011. So reicht es aus, mit einfacher, durch beide Eltern unterschriebener Sorgerechtsverfügung den gewollten Vormund zu bestimmen. Ein Notar muss nicht zwingend mitwirken, es reicht im Regelfall, die Willenserklärung beim gewünschten Vormund zu hinterlegen.
Interessant auch: Es kann sinnvoll sein, zwei Vormünder zu bestellen: Einen, der für die Kinder sorgt, und ein zweiter, der mit der Regelung der finanziellen Aspekte, z.B. Anlage der Erbschaft aus Risikolebensversicherungen, beauftragt wird, zum Beispiel ein befreundeter Vermögensberater.
Unterm Strich bleibt: Auch für diesen „Fall der Fälle“ kann der frühzeitige Rat eines Vermögensberaters der DVAG sehr hilfreich sein, ganz im Sinne unseres Firmenmottos „Früher an Später denken“.