Provisionstransparenz

Folgt man den Verbraucherschützern, ist die Höhe der Abschlussprovision in der Lebensversicherung ein zentrales „Übel“.

Sie sei viel zu hoch, die Verbraucher hätte keine Information darüber, und hätten sie eine solche Information, würden sie im Zweifel gar keine Lebensversicherungen mehr abschließen.

Solche Argumente – oder vielleicht Behauptungen? – sind dann der Nährboden für Gesetze, durch die die Abschlussprovisionen gedeckelt und ihre Höhe transparent gemacht werden sollen.

Erfreulich und bemerkenswert dazu eine wissenschaftliche Arbeit der Universitäten Köln, Dortmund und Leipzig, die über ein Marktforschungsinstitut 500 Kunden befragt haben. Und zwar danach, ob sie die Höhe der Abschlussprovisionen richtig, zu niedrig oder zu hoch einschätzen. Und danach, ob die Höhe der vermuteten Provision Einfluss auf die Abschlussentscheidung hat.

Die Ergebnisse: Tatsächlich schätzt in einer konkreten Vertragskonstellation nur ein Drittel die Höhe der Provision richtig ein. Rund ein Drittel schätzt sie zu hoch, das andere zu niedrig. Viel interessanter aber: Nur ein kleiner Bruchteil der Befragten macht am Ende die Kaufentscheidung von der geschätzten Provisionshöhe abhängig. So ist die Abschlusswahrscheinlichkeit nur bei denjenigen, die die Provision zu hoch einschätzen, um gerade einmal 10 Prozent geringer ausgeprägt. Bei allen anderen ist die Höhe der geschätzten Provision unerheblich für den Abschluss.

Damit ist letztendlich – wissenschaftlich belegt – eindeutig, dass die Höhe der Provisionen, ganz anders als von Verbraucherschützern behauptet, für die Menschen kein wichtiges Abschlusskriterium ist. Und das ist auch sinnvoll. Denn in erster Linie sollten die Verbraucher darauf vertrauen dürfen, dass ein Lebensversicherer auch in 30, 40 oder 50 Jahren den Leistungsversprechen nachkommen kann, die er bei Abschluss gegeben hat. Und in diesem Zusammenhang sollten sich die Verbraucher eher für die Leistungsfähigkeit, also für die finanzielle Stabilität und für die Solidität des Managements eines Lebensversicherers interessieren.

Bleibt zu hoffen, dass möglichst auch diejenigen, die Gesetze machen, die Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchung in der Zeitschrift für Versicherungswesen Heft 18/2014, S. 505 ff. lesen.