Provisionsabgabeverbot

Zu was es u.a. führen kann, wenn Vermittler Teile ihrer Provision an den beratenen Kunden abgeben dürfen, darauf weist anschaulich die Zeitschrift für Versicherungswesen (ZfV) in ihrer Ausgabe vom 15. November 2011 (S. 767) hin.

„Große Vertriebsorganisationen könnten auf die Idee kommen, die von ihnen mit den Versicherern ausgehandelten hohen Provisionen systematisch als Verkaufsargument einzusetzen nach dem Motto: Von uns bekommen Sie garantiert 50% ab. Das könnte die Provisionsbelastung insgesamt sogar noch steigern, was nicht im Interesse der Verbraucher wäre“.

Mag sein, dass die ZfV hier ein bißchen weit geht.

Fest steht aber: Beratung und Vermittlung sollten sich immer an den Zielen und Bedürfnissen der Kunden sowie an der Qualität der Produkte bzw. des Anbieters orientieren. Das Feilschen um Provision würde allemal dazu führen, dass diese Grundsätze in den Hintergrund treten – mit fatalen Auswirkungen auf die Qualität der Beratung.