„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
Mit Blogbeitrag vom 12. April 2011 berichteten wir über die Rückbelastung bereits gewährter Riesterzulagen bei rund 1,5 Millionen Riester-Sparern.
Mit Blogbeitrag vom 12. April 2011 berichteten wir über die Rückbelastung bereits gewährter Riesterzulagen bei rund 1,5 Millionen Riester-Sparern.
Die Kritik an dieser Vorgehensweise war zu Recht sehr groß, denn in den meisten Fällen handelte es sich um Verträge, bei denen aus Unkenntnis nach Geburt eines Kindes der dann notwendige Eigenbeitrag nicht entrichtet wurde.
Erfreulich ist, dass die Bundesregierung ein Einsehen hatte und den betroffenen Riestersparern die Möglichkeit gibt, die Eigenbeiträge nach zu entrichten, um so wieder die volle Zulage zu erhalten.
Darüber hinaus wird zukünftig bei jedem Riestervertrag ein Mindest-Eigenbeitrag in Höhe von 5 Euro monatlich notwendig sein, um vergleichbare „Pannen“ für die Zukunft auszuschließen. Auch dieser Schritt sinnvoll, da sich so auch die Rentenleistung zumindest geringfügig erhöhen wird.
Weitergehende Informationen für alle Betroffenen bei Ihrem Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung ganz in Ihrer Nähe.
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