
„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
Diesen hohen gesetzlichen Anforderungen genügen selbstverständlich auch die Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung, denn im Rahmen unserer Vermögensberatung werden branchenübergreifend naturgemäß – neben Bank- und Anlageprodukten – auch Versicherungsprodukte berücksichtigt.
Immer wieder und noch heute gibt es aber Fälle, in denen Versicherungen vermittelt werden bzw. wurden, ohne dass die erforderliche Gewerbeerlaubnis vorlag. Eine klare Benachteiligung derjenigen, die sich an die Gesetze halten. Und eigentlich ein Tatbestand, der „hoheitlich“ verfolgt werden müsste.
Darüber berichtet ausführlich die Zeitschrift Versicherungswesen (Heft 14 vom 15. Juli 2010, Seiten 1030 ff.).
Beispiele:
Weitere, etwas komplexer gelagerte Fälle werden im erwähnten Beitrag ausführlich beschrieben.
Stellt sich die Frage, warum solche Gesetzesverstöße überhaupt möglich sind. Der Verfasser des Beitrages führt dies in erster Linie auf ein „Zuständigkeitsproblem“ zurück. Die BaFin hält sich aus derartigen Themen heraus. Und die für gewerbliche Fragestellungen eigentlich zuständigen Industrie- und Handelskammern sind hier offensichtlich nicht bereit, sich um Mißstände zu kümmern.
Bleibt letztendlich nur der Weg vor ordentliche Gerichte, eine missliche Situation, insbesondere für all diejenigen Vermittler und Berater, die sich an die Gesetze halten – und das ist die große Mehrheit.
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