Kostendiskussion

Oftmals entsteht der Eindruck, dass bei Finanzprodukten nicht die darin enthaltenen Leistungen, der Service, die Beratung und die Stabilität des Anbieters, sondern die in das Produkt einkalkulierten Kosten „das Maß der Dinge“ sind.

Anders ist es nicht erklärbar, dass regelmäßig über entsprechende Gesetze und Verordnungen neue Ausweispflichten für die Gesamtkosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten oder Abschlusskosten eingeführt werden. Zuletzt wieder über die MiFID II und die IDD.

Interessant in diesem Zusammenhang ein Blick in andere Bereiche, zum Beispiel den Immobilienerwerb. Dass dort die Abschlusskosten mit Maklergebühr, Notarkosten, Grunderwerbessteuer und amtlichen Eintragungsgebühren für Grundschulden bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen können, ist bekannt. Die Immobilie als Altersvorsorge weist damit wohl unter allen Produkten mit die höchsten Abschlusskosten überhaupt aus.

Wissenswert aber auch, was dem stolzen Immobilieneigentümer 15 oder 20 Jahre nach Kauf widerfährt, wenn die Grundschuld nach Rückführung aller Immobiliendarlehen gelöscht werden kann. Denn dann wird´s nochmals teuer.

So liegt beispielsweise bei einer seinerzeit voll fremdfinanzierten Immobilie mit einer Grundschuld in Höhe von 500.000 € die Gebühr für die Beglaubigung durch den eigenen Notar und den der Bank (auch diese Gebühr muss der Eigentümer bezahlen) bei jeweils rund 600 Euro, und das zuständige Amtsgericht erhebt zusätzlich für die Löschung der Grundschuld und den damit verbundenen Grundbucheintrag nochmals rund 500 Euro Gebühr. Macht dann in der Summe 1.700 Euro, die nur für den Vorgang der Löschung einer Grundschuld zu entrichten sind. Auch dies stolze Beträge, die in vergleichbarer Form bei keinem anderen Altersvorsorgeprodukt entstehen.