„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
Richtig so, denn Besuchern der Internetseite von Tchibo wurde dort die Online-Abschlussmöglichkeit für Asstel-Produkte angeboten. Tchibo verfügt aber nicht über die hierfür erforderliche Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 d Gewerbeordnung und muss deshalb seine Vermittlungstätigkeit einstellen.
Gut so 😉 , meinen auch wir als DVAG Deutsche Vermögensberatung. Denn Finanzprodukte neben den Kaffee ins „Internet-Regal“ zu stellen, mutet schon seltsam an und diskreditiert im Grunde jeden, der mit hoher Qualifikation und mit der dafür notwendigen Gewerbeerlaubnis Kunden ernsthaft berät, so wie es auch unsere Vermögensberater tun.
Wer sich als Versicherer daran beteiligen will, das Renomée seines eigenen Vertriebes zu fördern und nicht zu diskreditieren, sollte sich nicht auf Vertriebsexperimente wie eine Kooperation mit Tchibo einlassen. Bei der Gothaer Versicherung, zu der die Asstel gehört, war hierfür erst ein Gerichtsurteil notwendig. Bleibt die Vermutung, dass sich auch die Agenturen der Gothaer über das Urteil freuen.
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