„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
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Im Zusammenhang mit der neuen Flexi-Rente wurde die Altersgrenze, ab der man freiwillig Einmalbeiträge in die gesetzliche Rente einzahlen kann, auf 50 Jahre abgesenkt. Den Versicherten soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Sonderzahlungen auch früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
So weit so gut.
„Politisch“ wird die Sache, wenn man sich die Rendite solcher Sonderzahlungen anschaut. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 18. September hat dazu interessante Berechnungen angestellt. Als Beispiel dient ein 58-jähriger Mann, der mit 63 Jahren in Rente gehen will. Der damit einhergehende Abschlag würde sich auf 135 Euro pro Monat belaufen. Dieser könnte egalisiert werden durch eine Einmalzahlung in Höhe von 35.000 Euro. Würde man den gleichen Betrag als Einmalbeitrag beim günstigsten Lebensversicherer anlegen, käme dabei lediglich eine Monatsrente von 120 Euro heraus.
Wie kann das sein?
Insgesamt verschafft demnach die gesetzliche Rente ihren Versicherten durch diese erweiterten Möglichkeiten der Einmalzahlungen Vorteile gegenüber den Kunden privater Lebensversicherer, die aus fehlender Kostenzurechnung und aus der Belastung der Generation zukünftiger Erwerbstätiger resultieren. Ein klassischer Fall von „Umverteilung“ von Steuerzahlern und zukünftigen Erwerbstätigen hin zu denjenigen, die die Möglichkeit der Einmalzahlung nutzen. Ein Systemvorteil, der eindeutig die Privatwirtschaft benachteiligt.
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