„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
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Rentabilität, Sicherheit und Verfügbarkeit sind dabei die gängigen Anlagekriterien. Die höchsten Renditen versprechen oft Produkte des so genannten grauen Kapitalmarktes. Dazu gehören unter anderem Unternehmensbeteiligungen, Steuersparmodelle, Bauherrenmodelle und Termingeschäfte, aber auch geschlossene Fonds in Form einer Beteiligung an Immobilien, Schiffen oder Flugzeugen.
Die Anlagen (Gesamtvolumen in Deutschland: 163,6 Mrd. Euro) sind teilweise sehr intransparent und hochriskant bis hin zur Möglichkeit des Totalverlustes, wie die letzten Jahre gezeigt haben.
Aus diesem Grunde hat die DVAG Deutsche Vermögensberatung mit ihren Vermögensberatern seit Gründung des Unternehmens vor 35 Jahren bis heute konsequent keine Produkte des grauen Kapitalmarktes im Angebot und damit – im Gegensatz zu vielen anderen Vertrieben – auf die oft verlockend hohen Provisionen – zum Wohle ihrer Kunden – gerne verzichtet.
Bisher gab es keine gesetzlichen Vorschriften zum Vertrieb solcher Produkte. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch in diesem Sommer verabschiedet werden soll. Danach müssen zukünftig alle Berater, die geschlossene Fonds anbieten, einen Sachkundenachweis erbringen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, sich in ein Register eintragen lassen und darüber hinaus die Beratungsgespräche ausführlich dokumentieren. Der Gesetzentwurf folgt damit dem bereits seit über drei Jahren in Deutschland geltenden Versicherungsvermittlergesetz.
Wir meinen: Die Risiken aus der Versicherungsvermittlung sind im Regelfall für den Verbraucher weitaus geringer als die aus der Beratung zu geschlossenen Fonds. Umso mehr ist zu begrüßen, dass alsbald die in der Versicherungsbranche längst etablierten Berufsanforderungen endlich auch für Berater im grauen Kapitalmarkt gelten werden.
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