„Zins ist der Preis für temporären Konsumverzicht.“
Teurer Sprit, vermehrt steigende Preise und schrumpfende Sparbücher: Wie lange werden uns Inflation und Niedrigzins wohl noch begleiten? Drei Fragen an den ...
Inbesondere mittelständische Unternehmen drücken sich demnach davor, die eigenen Mitarbeiter aktiv über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu informieren, und dies trotz gesetzlichen Anspruchs. Und selbst auf Nachfragen des Arbeitnehmers gab es in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten in immerhin 15 Prozent aller Fälle keine Auskünfte vom Arbeitgeber, so die Ergebnisse einer Studie.
Schade! Denn der Arbeitgeber schadet damit nicht nur seinen Mitarbeitern, die über die betriebliche Altersversorgung steuer- und sozialabgabenbegünstigt für das Alter vorsorgen könnten. Er schadet auch sich selbst. Denn auch der Arbeitgeber spart – je nach Durchführungsweg – Sozialabgaben. Und vor allem: Mit einer durch das Unternehmen geförderten Altersversorgung können insbesondere die guten Mitarbeiter elegant und mit vergleichsweise geringem Aufwand motiviert, honoriert und an das Unternehmen gebunden werden.
Ein möglicher Ausweg: Nehmen Sie als Arbeitnehmer zum Gespräch mit der Personalabteilung einfach ihren Vermögensberater mit. Denn meist hat die ablehnende Haltung des Arbeitsgebers nur einen einzigen Grund: Fehlendes Fachwissen. Und das kann ein Vermögensberater allemal beisteuern.
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