Nach diesem ist es Beratern des Vertriebes untersagt, nicht selbst gewonnene Kunden zu betreuen und bei diesen Verträge abzuschließen (Kundenschutz).
Bei gut betreuten Kunden ist dieser Mechanismus unkritisch, nicht aber bei Kunden, die an Ihren Verträgen festhalten wollen, aber mit ihrem Berater unzufrieden sind.
Die DVAG Deutsche Vermögensberatung agiert auch hier mit Blick auf die Interessen des Kunden. So gibt es lediglich Schutz für vermittelte Verträge, aber keinen Kundenschutz. Damit hat ein ggf. unzufriedener Kunde durchaus bei Bedarf die Möglichkeit, sich auch durch einen anderen Vermögensberater betreuen zu lassen.
Warum auch nicht – denn am Ende sollte immer das Interesse des Kunden zählen.
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