Beratungsprotokoll

Seit dem 1. Januar 2010 sind Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleister dazu verpflichtet, zu jeder Beratung ein Protokoll zu erstellen.

Dieses wird nunmehr aber von vielen Instituten nicht – wie vom Gesetzgeber gewollt – dazu genutzt, dem Kunden eine rechtliche Grundlage an die Hand zu geben, sondern vielmehr dazu, sich durch Unterschrift des Kunden von der Haftung frei zu zeichnen (siehe unser Blogbeitrag vom 4. Januar 2011).

Die Tageszeitung DIE WELT berichtet aktuell in ihrer Ausgabe vom 24. Januar 2011 (Seite 16), dass es keinerlei Verpflichtung für den Kunden gibt, das Protokoll gegen zu zeichnen (… und sich so (meist unwissend) der Anspruchsgrundlage für Rechtsstreitigkeiten zu berauben).

Stattdessen besteht für den Berater die gesetzliche Pflicht, das Protokoll zu unterschreiben und es dem Kunden auszuhändigen.

Bleibt zu hoffen, dass sich möglichst viele Kunden dieses Sachverhaltes bewusst werden.