Einbezogen wurden 15 Institute, die jeweils zehn Mal getestet wurden.
Einige der Ergebnisse:
- In 38 Prozent der Beratungen wurde nicht nach dem Familienstand gefragt.
- In 55 Prozent wurde nicht nach Kindern gefragt.
- Ein Drittel der Berater interessierte sich nicht für das Einkommen des Kunden.
- Jedem fünften Tester waren die Bankberater zu belehrend.
- Keine der getesteten Banken / Sparkassen erstellte nach jedem Gespräch ein Beratungsprotokoll.
- Die übergebenen Protokolle wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf.
- Bei 3 der 15 Institute ist es immer noch gängige Praxis, das Beratungsprotokoll vom Kunden gegenzeichnen zu lassen, was das Gesetz nicht verlangt und die Position des Kunden im Rechtsstreit empfindlich schwächen kann.
Offensichtlich praktizieren längst nicht alle Banken und Sparkassen das, was für Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung Standard ist:
- Erstellung einer ausführlichen Analyse mit allen notwendigen Daten und den Zielen und Wünschen des Kunden.
- Darauf aufbauend Erstellung einer kundenindividuellen Vermögensplanung.
- Und erst danach Beschaffung der gemeinsam definierten Produkte.
- Natürlich immer mit Beratungsprotokoll, denn ohne dieses werden die Anträge gar nicht zur Policierung angenommen.