Marktbereinigung
Niemand weiß genau, wie viele freiberufliche Vermittler und Verkäufer von Kapitalanlagen es vor dem 1.1.2013 gab, denn es bestand bis dahin keinerlei Regist...
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Niemand weiß genau, wie viele freiberufliche Vermittler und Verkäufer von Kapitalanlagen es vor dem 1.1.2013 gab, denn es bestand bis dahin keinerlei Regist...
Lange genug haben Verbraucherschützer von der Politik gefordert, die Honorarberatung in der Finanzbranche durch Gesetze zu fördern.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Der seit dem 1. Januar 2013 zu erbringende "Sachkundenachweis" für die Finanzanlagenvermittlung in Form einer IHK-Prüfung (§ 34f GewO) ist anspruchsvoll.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung. In einer kleinen Serie wollen wir d...
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.