§ 34f GewO (Teil 4)
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Thema
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Vermittler von Investmentfonds müssen mit gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Qualifizierung, Beratung und Dokumentation rechnen, die im Wesentlichen denen d...