Marktbereinigung
Es war zu erwarten: Der neue § 34f der Gewerbeordnung wird zu einer Marktbereinigung führen.
Thema
Es war zu erwarten: Der neue § 34f der Gewerbeordnung wird zu einer Marktbereinigung führen.
Niemand weiß genau, wie viele freiberufliche Vermittler und Verkäufer von Kapitalanlagen es vor dem 1.1.2013 gab, denn es bestand bis dahin keinerlei Regist...
Längst ist es mit gesundem Menschenverstand nicht mehr zu begründen, dass die meisten Sparer in Deutschland auf Sichteinlagen wie Sparbücher oder Termingeld...
Der neue § 34 f Gewerbeordnung stellt hohe Anforderungen an jeden, der Finanzanlageprodukte vermitteln will.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.
Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung. In einer kleinen Serie wollen wir d...